I. Erstgespräch
Bevor wir mit der Behandlung beginnen können, müssen wir gemeinsam die Voraussetzung prüfen.
Bei einem ersten Gespräch lernen wir uns kennen und schauen uns gemeinsam Ihr Anliegen, Wünsche, Ziele sowie die organisatorischen Rahmenbedingungen an. Privatversicherte /Beihilfeberechtigte sollten im Vorfeld mit Ihrer Versicherung die Konditionen abklären. Zum Ende des Erstgesprächs gebe ich Ihnen eine erste Einschätzung, ob eine Therapie für die geschilderten Problematik erforderlich ist oder ob möglicherweise eine Beratung ausreicht.
II. Probatorik
Im Anschluss an unser Erstgespräch vereinbaren wir weitere "Probesitzungen", in denen ich anhand diagnostischer Kriterien prüfe, welche Erkrankung sich aus ihren Symptomen ableiten lässt und wir gemeinsam Ihre Therapiemotivation- und ziele betrachten und festlegen. Diese ersten (4-5) Sitzungen helfen uns außerdem dabei zu hinterfragen, ob wir miteinander arbeiten wollen und können. Die Entscheidung, ob wir gemeinsam den Antrag stellen, tragen wir beide. Bei Selbstzahlern entfällt zwar die Notwendigkeit eines Antrags als auch der Probatorik, jedoch empfiehlt es sich, dieses beizubehalten.
III. Antrag
Im Anschluss daran unterstütze ich dabei, die Krankenkasse zu kontaktieren und die Kostenübernahme zu überprüfen. Neben dem spezifischen Antrag auf Psychotherapie benötigen Sie einen Konsiliarbericht Ihres Arztes/ Ihrer Ärztin. Erst wenn der Antrag bewilligt ist, werden weitere Termine vereinbart.
IV. Therapie
Die psychotherapeutischen Sitzungen (50 Min.) finden dann regelmäßig zu einer festen Zeit ein- bis zweimal die Woche statt. In der Verhaltenstherapie können sowohl Anträge auf eine Kurzzeit (12-24 Sitzungen)- als auch Langzeittherapie (60-80 Sitzungen) gestellt werden. Welche Dauer nötig ist, hängt u.a. von der Komplexität Ihrer Symptomatik ab.