Kostenerstattungsverfahren (KEV) für gesetzlich versicherte Patient*innen
Wie im Sozialgesetzbuch (Paragraf 13 Abs. 3 SGB V) festgelegt, ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, dass auch gesetzlich versicherten Patient*innen ein Therapieplatz in meiner Praxis ermöglicht werden kann.
Für den Antrag nach § 13 Abs. 3 SGB V brauchen Sie:
-ein formloses Anschreiben, in dem Sie wegen ihrer Beschwerden die Übernahme der Kosten für die Psychotherapie bei mir beantragen
-einen Nachweis in Form eines Protokolls, im dem Sie mit Datum und Uhrzeit festhalten, mindestens 5 Psychotherapeut*innen mit Kassensitz kontaktiert zu haben, und die Wartezeit auf einen Behandlungsplatz bei diesen, die Ihnen genannt wurden; falls es keinen Rückruf gegeben hat, notieren Sie auch dies
-die Bescheinigung eines Arztes oder Psychiaters, dass Sie wegen ihrer aktuellen psychischen Beschwerden notwendigen und unaufschiebbaren psychotherapeutischen Behandlungsbedarf haben und eine längere Wartezeit unzumutbar wäre (sog. Dringlichkeitsbescheinigung)
-Stellungnahme von mir, dass ich die Behandlung von Ihnen übernehmen kann
Auf Nachfrage sende ich Ihnen gerne das Kostenerstattungsverfahren unterstützende Antragsdokumente zu.